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   VG München, 12.11.2008 - M 24 K 08.50204   

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VG München, 12.11.2008 - M 24 K 08.50204 (https://dejure.org/2008,73351)
VG München, Entscheidung vom 12.11.2008 - M 24 K 08.50204 (https://dejure.org/2008,73351)
VG München, Entscheidung vom 12. November 2008 - M 24 K 08.50204 (https://dejure.org/2008,73351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; TKP-ML; Ermessen Herkunftsland: Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG München, 12.11.2008 - M 24 K 08.50204
    Ein Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung kommt somit nur in Betracht, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahme auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht (BVerwG, Urt. v. 1.11.2005, DVBl 2006, 511 zu Afghanistan).

    Ist die Asylanerkennung also erfolgt, weil der Ausländer bereits Verfolgung erlitten oder unmittelbar bevorstehende Verfolgung zu befürchten hatte, ist er also vorverfolgt ausgereist, sind die Anerkennungsvoraussetzungen nur dann weggefallen, wenn der Betroffene vor künftiger Verfolgung hinreichend sicher ist (st. Rspr.: BVerwG, Urt. v. 24.11.1992, Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG 1992 Nr. 1 und Urt. v. 1.11.2005, a.a.O.).

    Zur Frage der Anwendbarkeit von § 73 Abs. 2a AsylVfG auf vor und nach dem 1. Januar 2005 wirksam gewordene Widerrufsentscheidungen stellte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 1.11.2005, a.a.O.) zunächst fest, dass sich diese Vorschrift nicht auf solche Altfälle bezieht, in denen bei Inkrafttreten der Bestimmung bereits ein Widerruf erfolgt war.

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG München, 12.11.2008 - M 24 K 08.50204
    Der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit ist nur dann anzuwenden, wenn dem Betroffenen keine Wiederholung der früheren Verfolgung droht, er stattdessen eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung geltend macht, die in keinem Zusammenhang mit der früheren Verfolgung steht (st. Rspr.: BVerwG, Urt. v. 18.7.2006, 1 C 15.05 nach juris; Urt. v. 12.6.2007, 10 C 24.07 nach juris).
  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus VG München, 12.11.2008 - M 24 K 08.50204
    In einer weiteren Entscheidung (Urt. v. 20.3.2007, NVwZ 2007, 1089 ff.) bejahte das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob § 73 Abs. 2a AsylVfG auch für den nach dem 1. Januar 2005 ausgesprochenen Widerruf einer vor diesem Zeitpunkt unanfechtbar gewordenen Anerkennung gilt mit der Maßgabe, dass die in Satz 1 der Vorschrift vorgesehene neue Drei-Jahres-Frist, nach deren Ablauf das Bundesamt spätestens erstmals die Widerrufsvoraussetzungen zu prüfen hat, bei einer Alt-Anerkennung erst ab 1. Januar 2005 zu laufen beginnt.
  • BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus VG München, 12.11.2008 - M 24 K 08.50204
    Der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit ist nur dann anzuwenden, wenn dem Betroffenen keine Wiederholung der früheren Verfolgung droht, er stattdessen eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung geltend macht, die in keinem Zusammenhang mit der früheren Verfolgung steht (st. Rspr.: BVerwG, Urt. v. 18.7.2006, 1 C 15.05 nach juris; Urt. v. 12.6.2007, 10 C 24.07 nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 11 LB 264/05

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer

    Auszug aus VG München, 12.11.2008 - M 24 K 08.50204
    Gleichwohl geht das Gericht derzeit noch nicht davon aus, dass der Reformprozess bereits weit genug fortgeschritten ist, um eine menschenrechtswidrige Behandlung des Klägers durch türkische Sicherheitsorgane in der Praxis mit ausreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen zu können (vgl. auch VG München, Urt. v. 9.3.2006, M 24 K 05.50902; Urt. v. 16. Oktober 2008, M 24 K 08.50254; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.7.2006, 11 LB 264/05 nach juris; VG Stuttgart, Urt. v. 8.10.2007, A 11 K 300/07 nach juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.4.2008, 4 LA 24/08; VG Augsburg, Urt. v. 19.8.2008, Au 4 K 08.30067; VG Hannover, Urt. v. 2.9.2008, 1 A 121/08).
  • BVerwG, 06.12.2007 - 10 B 146.07

    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Ermessen,

    Auszug aus VG München, 12.11.2008 - M 24 K 08.50204
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 6. Dezember 2007 (10 B 146/07) die Beschwerde der Bundesrepublik gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juli 2007 für zulässig und begründet erachtet.
  • VGH Bayern, 04.07.2007 - 23 B 07.30069

    Verfahrensrecht, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Ermessen, Drei-Jahres-Frist,

    Auszug aus VG München, 12.11.2008 - M 24 K 08.50204
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat weiter mit Beschlüssen vom 4. Juli 2007 und 19. Oktober 2007 (23 B 07.30069 und 13a ZB 07.30427) unter Berufung auf diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung des Bundesamts über den Widerruf dann festgestellt, wenn es über die Alt-Anerkennung des Klägers in einem von der Ausländerbehörde angeregten Widerrufsverfahren bereits eine sachliche Prüfung durchgeführt, das Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen mit schriftlicher Begründung verneint und die getroffene Negativentscheidung der Ausländerbehörde mitgeteilt hatte.
  • VG Stuttgart, 08.10.2007 - A 11 K 300/07

    Rücknahme der Asylanerkennung; Nachweis- und Darlegungslast; keine Bestätigung

    Auszug aus VG München, 12.11.2008 - M 24 K 08.50204
    Gleichwohl geht das Gericht derzeit noch nicht davon aus, dass der Reformprozess bereits weit genug fortgeschritten ist, um eine menschenrechtswidrige Behandlung des Klägers durch türkische Sicherheitsorgane in der Praxis mit ausreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen zu können (vgl. auch VG München, Urt. v. 9.3.2006, M 24 K 05.50902; Urt. v. 16. Oktober 2008, M 24 K 08.50254; OVG Lüneburg, Urt. v. 18.7.2006, 11 LB 264/05 nach juris; VG Stuttgart, Urt. v. 8.10.2007, A 11 K 300/07 nach juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.4.2008, 4 LA 24/08; VG Augsburg, Urt. v. 19.8.2008, Au 4 K 08.30067; VG Hannover, Urt. v. 2.9.2008, 1 A 121/08).
  • VGH Bayern, 19.10.2007 - 13a ZB 07.30427
    Auszug aus VG München, 12.11.2008 - M 24 K 08.50204
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat weiter mit Beschlüssen vom 4. Juli 2007 und 19. Oktober 2007 (23 B 07.30069 und 13a ZB 07.30427) unter Berufung auf diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung des Bundesamts über den Widerruf dann festgestellt, wenn es über die Alt-Anerkennung des Klägers in einem von der Ausländerbehörde angeregten Widerrufsverfahren bereits eine sachliche Prüfung durchgeführt, das Vorliegen der Widerrufsvoraussetzungen mit schriftlicher Begründung verneint und die getroffene Negativentscheidung der Ausländerbehörde mitgeteilt hatte.
  • VG München, 07.02.2008 - M 24 K 07.50978

    Widerruf einer Asylanerkennung; Ermessen; Herkunftsland: Türkei

    Auszug aus VG München, 12.11.2008 - M 24 K 08.50204
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr das Revisionsverfahren gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eröffnet; eine inhaltliche Entscheidung insoweit steht jedoch noch aus, so dass das Gericht zum derzeitigen Zeitpunkt der bisherigen Rechtsprechung der beiden genannten Gerichte folgt (so auch schon VG München, Urt. v. 7.2.2008, M 24 K 07.50978).
  • VG München, 16.10.2008 - M 24 K 08.50254

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Ermessen

  • VG Augsburg, 19.08.2008 - Au 4 K 08.30067

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 4 LA 24/08

    Türkei, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung,

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